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Der Einsatz von Sicherheitskameras ist mit vielen rechtlichen Hürden verbunden. Verantwortliche übersehen oft, dass es beim Betrieb nicht nur um das rechtskonforme Positionieren der Kameras und der Hinweisschilder geht. Auch der Umgang mit den Aufnahmen spielt eine wichtige Rolle.
Doch wer darf Überwachungsvideos eigentlich ansehen? In diesem Artikel gehen wir auf die Hintergründe rund um Kameraaufzeichnungen ein.
Persönlichkeitsrechte von Individuen sind in Deutschland ein hohes Gut. Im internationalen Vergleich verfügt die Bundesrepublik deshalb über sehr strenge Vorschriften, was den Datenschutz angeht.
Möchten Sie in den originalen Gesetzestexten nachschlagen, wer Überwachungsvideos ansehen darf, müssen Sie folgende Gesetze lesen:
Grundsätzlich gilt: Sie dürfen Videomaterial von Sicherheitskameras nur zweckbezogen nutzen. Dabei sind die Verantwortlichen verpflichtet, mit den Daten sorgfältig umzugehen, unter anderem um Datenlecks zu vermeiden.
Ein anderweitiges Verwenden ist verboten und kann hohe Geldstrafen für Unternehmen nach sich ziehen. Hinzu kommt, dass die Speicherung zeitlich befristet ist und Sie die Aufnahmen nach Zweckerfüllung löschen müssen.
Wir empfehlen Ihnen, den Zugang zu Überwachungsvideos auf einzelne Personen zu beschränken. Idealerweise kann nur das Sicherheitspersonal die Daten abrufen.
Von Vorteil ist es zudem, wenn Sie Videos nur anlassbezogen sichten. Dem Vorwurf der unrechtmäßigen Universal-Überwachung entgehen Sie somit. Gleichwohl muss der Umgang mit Aufzeichnungen stets individuell rechtssicher gelöst werden.
Gerne beraten wir Sie persönlich zu unseren Kameralösungen, mit denen Sie unwissentliche Gesetzesverstöße ausschließen. Auf die Frage, wer Überwachungsvideos in Ihrem Fall ansehen darf, erhalten Sie dank individueller Analyse eine verlässliche Antwort.
Beachten Sie, dass das Veröffentlichen von Aufnahmen zur Täterfahndung rechtswidrig ist. Immer wieder greifen Unternehmer zu diesem Schritt, um Hinweise zu einem Diebstahl zu erhalten. Rechtsexperten sehen hierin jedoch einen klaren Verstoß gegen die Persönlichkeitsrechte der Verdächtigen.
Erlaubt ist es hingegen, die Aufnahmen als Beweise an die Polizei zu übermitteln.
Ob auf Baustellen oder Firmengeländen – unsere Hightech-Sicherheitskameras schützen Personen und Sachwerte. Nachweislich verringern unsere Lösungen finanzielle Schäden aufgrund von Vandalismus und Diebstahl.
Dabei garantieren wir Ihnen, dass unsere Technik zu 100 % rechtssicher ist. Alle rechtlichen Fragen klären wir für Sie.
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Die Sichtung der Aufnahmen darf nur durch berechtigte Personen erfolgen. Das Anbringen eines für das Personal sichtbaren Monitors, der Bilder oder Videos der Überwachungskameras zeigt, ist nicht gestattet.
Berücksichtigen Sie beim Umgang mit Überwachungsvideos folgende Maßnahmen:
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