Einsatz auf einer Baustelle Wer trägt die Verantwortung für die Baustellensicherheit?...
Mehr Erfahren- Alinotec - Wir schaffen Sicherheit.
- 0800 0 80 79 80
- info@alinotec.de
Das zentrale Regelwerk ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Seit 2018 schützt die DSGVO EU-weit einheitlich die Persönlichkeitsrechte von Individuen. Dazu gehören unter anderem auch die Rechte am eigenen Bild.
In der Theorie gilt folgendes: Beachten Sie die DSGVO, steht dem Einsatz der Kameras nichts im Wege. Doch warum ist die Frage nach der Erlaubnis zur Nutzung von Baustellenkameras so komplex?
Kameras generieren auf Baustellen in aller Regel personenbezogene Daten: Arbeiter bewegen sich auf dem Gelände. Architekten, Ingenieure oder Investoren kontrollieren den Baufortschritt. Die Kameras zeichnen all das potenziell auf. Auch wenn Sie die Kamera außerhalb der Betriebszeiten nutzen, lassen sich Konflikte mit Persönlichkeitsrechten nicht ausschließen.
Hier hilft die Interessenabwägung nach DSGVO: Mit dieser stellen Sie fest, ob Sie ein Recht darauf haben, Kameras auf dem Baugelände zu verwenden. Die Interessen Ihres Unternehmens müssen gegenüber denen betroffener Individuen überwiegen. Dies ist etwa der Fall, wenn nachweislich das Risiko besteht, durch Diebstahl finanzielle Schäden zu erfahren.
Wichtig zu wissen: Das Ergebnis der Interessenabwägung gilt stets nur für Einzelfälle. Eine pauschale Erlaubnis für die Baustellenkamera-Verwendung gibt es laut DSGVO nicht.
Vertrauen Sie als Bauunternehmer für Kamerasysteme deshalb auf erfahrene Dienstleister. Lösungen, die über “data privacy by design” verfügen, garantieren Ihnen, rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.
Weitwinkelkameras aus dem Sport- und Freizeitbereich für die Baustellenüberwachung zu missbrauchen, kann hohe Bußgelder nach sich ziehen. Bei diesen Geräten fehlen die technischen Voraussetzungen, um als Baustellenkamera mit rechtlicher Erlaubnis infrage zu kommen. Bei schweren und langfristigen Verstößen sieht die DSGVO finanzielle Strafen von bis zu 4 % des Jahresumsatzes vor.
Ebenso wichtig wie die Frage, wann Baustellenkameras erlaubt sind, ist die Frage nach dem “wo”.
Laut aktueller Rechtsprechung muss ein triftiger Grund für den Kameraeinsatz vorliegen. Bereiche, in denen keine Risiken bestehen, dürfen Sie nicht mit der Kamera erfassen.
Tatsächlich gibt es auf jedem Baugelände zahlreiche Risikozonen, wenn es um die Einbruchsicherung geht. Gleichzeitig ist es Ihnen nicht gestattet, ohne Abwägung flächendeckend das gesamte Gelände zu erfassen. Beispielsweise sind Bereiche, in denen Arbeiter Mittagspause machen, absolut tabu für die Kamera.
Öffentliche Bereiche dürfen Sie in keinem Fall überwachen. Gerade bei Baustellen in Stadtzentren wird dieser Aspekt zur Herausforderung. Immer wieder kommt es in der Praxis zu Gesetzesüberschreitungen: Unsachgemäß installierte Zutrittskontrollen filmen Bürgersteige. Oder die Kamera aus der Vogelperspektive nimmt angrenzende öffentliche Plätze mit auf.
Statische Kameras beschränken Sie relativ leicht auf den erlaubten Blickbereich. Schwenkbare Objektive hingegen bedürfen intelligenter Software-Lösungen. Lassen Sie die Perspektiven vom Fachmann so konfigurieren, dass Mitarbeiter nicht versehentlich öffentliche Bereiche filmen.
Übrigens müssen Sie nicht aktiv eine Erlaubnis für Ihre Baustellenkameras bei den Behörden einholen, bevor Sie eine Kamera installieren. Wichtig ist aber, dass Sie die rechtliche Grundlage der Überwachung dokumentieren. Das hilft Ihnen, Ihren Anspruch auf den Kameraeinsatz zu belegen, falls Dritte eine Beschwerde einreichen.
Die Datenschutz-Grundverordnung macht keine spezifischen Angaben zur Videoüberwachung. Stattdessen formuliert sie allgemeingültige Richtlinien zum Schutz personenbezogener Daten – unabhängig vom Kontext.
Das erschwert Bauherren im Alltag den Einsatz von Kameras, denn konkrete Vorschriften zur Kameratechnik und Aufzeichnung gibt es nicht.
Es ist stets Pflicht der Betreiber, die Überwachung datenschutzkonform zu organisieren. Der Umgang mit den gesammelten Daten ist ein wesentlicher Faktor. Beachten Sie dabei folgende Aspekte:
Vermeiden Sie aus Sicherheitsgründen, Aufnahmen ausschließlich lokal im Gerät abzuspeichern. Das Risiko, Daten zu verlieren, ist hier zu groß. Übertragen Sie Daten, sind verschlüsselte Verbindungen unverzichtbar, damit Aufzeichnungen nicht in die falschen Hände geraten.
Auch wenn Sie ein berechtigtes Interesse haben, eine Kamera zu verwenden, bleibt die Speicherung ein sensibles Thema. Daueraufnahmen, anhand derer Sie Tätigkeiten der Arbeiter im Detail nachvollziehen können, sind verboten. Zudem dürfen keine Personen erkennbar sein. Softwares, die Gesichter und Kennzeichen automatisch verpixeln, schaffen hier Abhilfe. Für die Dokumentation des Baufortschritts haben sich diese anonymisierten Verfahren in den vergangenen Jahren etabliert. Die Speicherung personenbezogener Daten ist laut DSGVO immer zweckbezogen und zeitlich befristet. Haben die Aufnahmen ihren Zweck, also zum Beispiel die Einbruchsicherung erfüllt, löschen Sie die Daten umgehend.
Bauunternehmen und Architekturbüros sind heutzutage auf mediales Werbematerial angewiesen. Zeitrafferaufnahmen des Bauprozesses bieten sich als anschauliche Referenzen an. Gerade, da diese Videos für die Öffentlichkeit bestimmt sind, ist es essentiell, Inhalte zu 100 % anonym zu gestalten.
Kennzeichnen Sie die Bereiche, in denen Kameras aktiv sind. Hinweisschilder machen Dritte auf die Überwachung aufmerksam. Für die Erlaubnis, Baustellenkameras zu installieren, sind außerdem Informationsblätter erforderlich. Neben Kontaktdaten des Auftraggebers und Datenschutzbeauftragten informieren die Aushänge über die Datenverarbeitung und -speicherung.
Fazit: Für die Erlaubnis, Baustellenkameras zu verwenden, gibt es hohe rechtliche Hürden. Die komplexen Anforderungen der DSGVO schließen eigenmächtig installierte Webcams als Option aus.
Angefangen von der Installation mit den richtigen Kameraperspektiven bis hin zur Speicherung und Verarbeitung ist professionelle Hilfe nötig, um Klagen und Bußgelder zu vermeiden.
Wir von Alinotec sind ihr Partner für die Baustellenüberwachung. Dank juristischer Beratung sind unsere Lösungen stets auf aktuellem Stand der Rechtsprechung. Gerne entwickeln wir für Ihre Baustelle ein DSGVO-konformes Überwachungskonzept. Wir analysieren Risikobereiche Ihres Geländes und sorgen für optimale Sicherheit.
Mit unserem Kamerasystem 3-Ways 4.0 steht Ihnen modernste Technologie zur Verfügung, um Ihr Gelände rundum abzusichern. Finanzielle Schäden und Verzögerungen aufgrund von Vandalismus vermeiden wir effektiv.
Hierzu nutzen wir Kamera-Melder, die Sie flexibel auf dem Gelände anbringen können. Die Melder erkennen unbefugten Zutritt verlässlich und alarmieren unsere VdS-zertifizierte Leitstelle. Bestätigen die Experten der Leitstelle einen Einbruch, informieren sie umgehend die Polizei. Aufgrund der Videovorprüfung behandeln die Behörden den Alarm auf Ihrem Gelände mit Priorität.
Mithilfe künstlicher Intelligenz anonymisieren wir personenbezogene Daten, falls Sie Kameraaufnahmen im Rahmen unserer Baustellensoftware AlinoCam für Dokumentationszwecke nutzen. Die Software speichert Bilder unmittelbar datenschutzkonform ab. Somit sind Sie rechtlich immer auf der sicheren Seite.
Mit mehr als 5200 erfolgreich umgesetzten Projekten sind wir bundesweit ein führender Anbieter für smarte Sicherheitslösungen. Sie können unsere Technik sowohl zu guten Konditionen mieten als auch kaufen.
Kontaktieren Sie uns jetzt unverbindlich, um Genaueres zu unseren Leistungen zu erfahren. Im persönlichen Gespräch beantworten wir alle Fragen bezüglich der rechtlichen Erlaubnis von Baustellenkameras. Mit Alinotec als Sicherheitspartner steht dem Erfolg Ihres Bauprojekts nichts im Wege.
Einsatz auf einer Baustelle Wer trägt die Verantwortung für die Baustellensicherheit?...
Mehr ErfahrenEffektiver Perimeterschutz für Ihr Gelände – Was Sie wissen müssen Jeden...
Mehr ErfahrenSicherheit auf Baustellen: Eine unverzichtbare Checkliste Im internationalen Vergleich steht Deutschland...
Mehr ErfahrenWillkommen bei Alinotec – Ihrem Experten im Bereich Sicherheits- und Videotechnik. Ihre Sicherheit ist unsere Berufung.
All Rights Reserved.
© 2023 Alinotec GmbH & Co. KG
Hauptsitz:
alinotec GmbH & Co. KG
64572 Büttelborn
Hessenring 22
Tel.: 06152 / 80 79 80
Fax: 06152 / 80 79 82 9
Niederlassung Süd:
alinotec GmbH & Co. KG
Platenstrasse 6
80336 München
Tel.: 089 / 74 74 77 90
Niederlassung Ost:
alinotec GmbH & Co. KG
Messe Allee 2
04356 Leipzig
Tel: 0341 / 602 575 97
Fax: 0341 / 602 575 99