Videoüberwachung
3 Min. Lesezeit

Unerlaubte Videoüberwachung - Welche Strafen drohen?

Sind Ihre Kameras rechtssicher? Erfahren Sie, wann Überwachung unzulässig ist, welche Bußgelder drohen und wie Sie DSGVO konform bleiben.

Geschäftsführer der alinotec GmbH & Co. KG
Reinhard Mähn
Geschäftsführer, alinotec GmbH & Co. KG
Baustelle mit Grünlicht

Ob in der Baubranche, im Einzelhandel oder in der Industrie – kaum ein Unternehmen möchte heutzutage noch auf Sicherheitskameras verzichten. Unter rechtlichen Gesichtspunkten ist der Einsatz von Kameras jedoch alles andere als einfach.

Vernachlässigen Sie beispielsweise Ihre Sorgfaltspflicht, drohen empfindliche Strafen, da die Videoüberwachung dann unerlaubt ist.

In diesem Beitrag erklären die Sicherheitsexperten von Alinotec, was Sie beim Betrieb von Überwachungskameras beachten müssen.

Wann ist Videoüberwachung unzulässig?

Grundsätzlich sammelt jede Kamera potenziell personenbezogene Inhalte. EU-weit genießen die Persönlichkeitsrechte von Individuen einen hohen Schutz seitens der Gesetzgeber. In Deutschland muss die Videoüberwachung den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) genügen.

Problematisch ist besonders der Einsatz von Kameras am Arbeitsplatz. In der jüngeren Vergangenheit wurden Verantwortliche mit hohen Strafen wegen unerlaubter Überwachung der Mitarbeiter belegt. Eine Pauschalüberwachung des Personals ist immer unzulässig. Umkleiden, Toilette sowie Ess- und Ruhebereiche sind zum Schutz der Privatsphäre ebenfalls tabu für Kameras.

Zudem gilt eine Kennzeichnungspflicht. Das bedeutet, dass Sie Beschäftigte oder Dritte darauf hinweisen müssen, dass ein Bereich videoüberwacht wird. Neben dem Ausweisen der überwachten Flächen müssen Sie weitere Informationen bereitstellen und die Kontaktangaben des Datenschutzbeauftragten hinterlegen.

Videoüberwachung im Supermarkt
Videoüberwachung im Supermarkt

Strafen für Unternehmen wegen unerlaubter Videoüberwachung

Unerlaubte Videoüberwachung ist strafbar. Setzen Sie Überwachungstechnik unberechtigt ein, droht bei einer Klage ein böses Nachspiel.

Leider kommt es immer wieder zu Strafen aufgrund von unerlaubter Videoüberwachung. Ein Grund hierfür ist, dass es keine öffentliche Institution gibt, die Kameras vor der Inbetriebnahme auf rechtliche Anforderungen überprüft.

Der Bußgeldkatalog für den Datenschutz bei der Videoüberwachung sieht für Unternehmen folgende Strafmaßnahmen vor: Das Gericht kann bis zu 4% Ihres weltweiten Jahresumsatzes als Bußgeld festlegen. Veranschlagt wird dabei der Umsatz des Vorjahres.

Alinotec setzt Videoüberwachung rechtssicher um

Damit Sie jeglichen Risiken bei der Videoüberwachung aus dem Weg gehen, bieten wir Ihnen zu 100 % rechtssichere Kameralösungen. Dank juristischer Beratung sind unsere Systeme garantiert auf dem neuesten Stand.

Gerne planen und montieren wir hochwertige Kameratechnik bei Ihnen vor Ort, um Sie umfassend abzusichern.

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  • Produktionsunternehmen
  • Einzelhandel
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Unsere Experten analysieren die Bedürfnisse Ihrer Anwendung und berücksichtigen die entsprechenden rechtlichen Anforderungen.

Unter anderem konfigurieren wir die Perspektiven beweglicher PTZ-Kameras für Ihr Gelände. So vermeiden wir, dass Sie versehentlich öffentliche Bereiche erfassen.

Baufirmen profitieren auch durch unsere smarte Baustellenmanagement-Software, mit der sie den Bauprozess ortsunabhängig dokumentieren.

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